
Jeder Unternehmer, der Flurförderzeuge oder Arbeitsbühnen betreibt, ist gesetzlich zur jährlichen UVV-Prüfung verpflichtet (§ 37 DGUV Vorschrift 68). CEGEMA übernimmt diese Pflichtprüfungen für Sie – schnell, dokumentiert und rechtssicher. Als erfahrener Servicebetrieb mit Meisterwerkstatt in Potsdam führen wir UVV-Prüfungen für Gabelstapler, Teleskopstapler, Lagertechnik, Arbeitsbühnen,Minikräne & Tore durch – direkt bei Ihnen vor Ort.

Unsere geschulten Servicetechniker prüfen Ihr Gerät systematisch nach den geltenden Vorschriften. Der Umfang einer Standardprüfung umfasst:
Nach abgeschlossener Prüfung erhalten Sie ein detailliertes Prüfprotokoll, den Eintrag im Prüfbuch sowie die UVV-Prüfplakette.
Auf Wunsch bieten wir einen Erinnerungsservice für den nächsten Prüftermin an.
Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus mehreren Vorschriften: Für Flurförderzeuge (Gabelstapler, Teleskopstapler, Hubwagen etc.) schreibt § 37 der DGUV Vorschrift 68 eine jährliche Prüfung durch eine befähigte Person vor. Für Hubarbeitsbühnen gilt die DGUV Vorschrift 54, ebenfalls mit einer jährlichen Prüfpflicht. Ergänzend regelt § 14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), dass Arbeitgeber arbeitsmittelbezogene Prüfungen in festgelegten Fristen durchzuführen haben.
Eine fehlende oder nicht ordnungsgemäß dokumentierte UVV-Prüfung kann schwerwiegende Folgen haben: Bußgelder durch die Berufsgenossenschaft oder Gewerbeaufsicht, Haftungsrisiken im Schadensfall, Verlust des Versicherungsschutzes sowie Betriebsunterbrechungen durch behördlich angeordnete Stilllegungen.
Die UVV-Prüfung lässt sich ideal mit einer planmäßigen Wartung kombinieren. So minimierst Du die Ausfallzeiten Deiner Geräte und hast alle Prüf- und Servicedokumente gesammelt in einer Hand. Sprich uns an – wir erstellen Dir gern ein individuelles Angebot für Euren Fuhrpark.
CEGEMA führt UVV-Prüfungen für Unternehmen in Potsdam, Berlin, Brandenburg an der Havel, Cottbus, Frankfurt (Oder) und dem gesamten Bundesland Brandenburg durch.
Auch bundesweit sind wir tätig. Unsere langjährigen Kunden schätzen es, dass unsere Servicetechniker ihren Betrieb kennen und für eine effiziente, reibungslose Abwicklung sorgen – und das Jahr für Jahr.
Für Flurförderzeuge (Gabelstapler, Teleskopstapler, Hubwagen) ist gemäß § 37 DGUV Vorschrift 68 eine jährliche Prüfung vorgeschrieben. Für Gasstapler ist zusätzlich alle 6 Monate eine Abgasuntersuchung Pflicht. Arbeitsbühnen unterliegen der DGUV Vorschrift 54, die ebenfalls eine jährliche Prüfung verlangt.
Die Prüfung muss von einer befähigten Person durchgeführt werden – das ist eine Person, die aufgrund ihrer Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Flurförderfahrzeugen verfügt. Die Techniker von CEGEMA erfüllen diese Anforderungen und sind regelmäßig weitergebildet.
Fehlende oder nicht korrekt dokumentierte Prüfungen können zu Bußgeldern durch die Berufsgenossenschaft führen, den Versicherungsschutz gefährden und im Schadensfall zu persönlicher Haftung der Verantwortlichen führen. Zusätzlich kann die Berufsgenossenschaft die Stilllegung nicht geprüfter Geräte anordnen.
Ja, und das empfehlen wir ausdrücklich. Die Kombination von UVV-Prüfung und planmäßiger Wartung spart Zeit und Kosten, da beide Leistungen in einem Termin durchgeführt werden. CEGEMA erstellt Dir gern ein Gesamtangebot für Deinen Fuhrpark.
Ja. Wir kommen mit unserem Serviceteam direkt zu Dir – bevorzugt im Raum Berlin-Brandenburg. Alternativ können Sie Deine Geräte auch in unsere Meisterwerkstatt in Potsdam bringen; wir organisieren den Transport per Tieflader auf Wunsch.
Ja. CEGEMA prüft herstellerunabhängig alle gängigen Fabrikate in den Bereichen: Flurförderfahrzeuge, Arbeitsbühnen, Minikräne, Tore, Golf Carts, etc.